1 Vertragsschluss

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen kanu-anbieter.com (dabei sprechen wir von Dipl.-Ing. (FH) Jens Hübscher) und dem Werbekunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbekunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt kanu-anbieter nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.

1.2 kanu-anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbekunden jederzeit zu ändern. Über eine solche Änderung wird der Werbekunde unverzüglich per Email oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.Widerspricht der Werbekunde nicht binnen eines Monats nach der Mitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als angenommen.

1.3 Werbekunde im Sinne dieser AGB ist, wer kanu-anbieter mit der Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel im Online-Dienst „kanu-anbieter“ beauftragt.

1.4 Der Vertragsschluss kommt grundsätzlich durch Bestätigung eines vom Werbekunden erklärten Auftrags zustande; die Bestätigung kann hierbei schriftlich oder per Email erfolgen. Die Preisliste von kanu-anbieter stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar, die dort genannten Preise sind für kanu-anbieter nicht bindend.

1.5 Ein Anspruch auf eine Plazierung der Werbung in einer bestimmten Position innerhalb des Internetauftritts von „kanu-anbieter“ besteht – vorbehaltlicheiner ausdrücklichen anderen Regelung – nicht. Kanu-Anbieter wird versuchen, Plazierungswünsche des Werbekunden weitestgehend zu berücksichtigen

1.6 Der Werbekunde hat die gewünschte Größe der Werbegraphik bzw. des Werbeschriftzuges in Pixel mitzuteilen. Soweit dies nicht erfolgt, wird die bei „kanu-anbieter“ übliche Gestaltungsgröße zu Grunde gelegt.

1.7 Ein Konkurrenzausschluss wird nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.

2 Pflichten des Werbekunden, Abnahme

 2.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, kanu-anbieter bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin das für die Schaltung erforderliche Material in der endgültigen elektronischen Form (z.B. als .gif oder als .jpgDatei) an die Adresse info@kanu-anbieter.com zu übermitteln. Das Material hat hierbei den technischen Vorgaben von kanu-anbieter zu entsprechen, die der Preisliste zu entnehmen sind. Soweit die Gestaltung des Werbemittels durch kanu-anbieter durchgeführt werden soll, hat der Werbekunde die hierfür erforderlichen Unterlagen und evtl. sonst für die Veröffentlichung benötigtes Material spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin bei kanu-anbieter vorzulegen. Die Kosten für die Gestaltung des Werbemittels ergeben sich aus der aktuellen Preisliste kanu-anbieter.

2.2 Soweit der Werbekunde Änderungen des Werbemittels durch kanu-anbieter wünscht oder solche Änderungen aus vom Werbekunden zu vertretenden Gründen notwendig werden, hat der Werbekunde die hierfür anfallenden Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von kanu-anbieter zu tragen.Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Plazierungen sind nur bis 6 Werktage vor dem Aufschalt beginn möglich.

2.3 Der Werbekunde räumt kanu-anbieter sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte ein,a)insbesondere das Recht, die Werbung bzw. das Werbematerial zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mitanderen Werken, insbesondere anderer Werbung zu vereinen, das Produktauf elektronischem Weg nutzbar zu machen, es auf beliebigen Datenträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten, insbesondere das Produkt einer Online-Nutzung in der Weise zugänglich zu machen, dass die Öffentlichkeit an Orten und Zeiten ihrer Wahl Zugang erhalten kann;b) das Recht, die Werbung bzw. das Werbematerial in elektronischerForm digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken einschließlich anderer Werbung zu bearbeiten und auf beliebige Datenträger zu speichern, diese Datenträger in beliebiger Form zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie für die Werbung im Wege der Datenfernübertragung auf Computer Dritter zu übertragen und Ausdrücke auf Papier oder sonstige Vervielfältigungen zuerlauben;c) das Recht, die Werbung bzw. das Werbematerial in Online-Medieneinschließlich Internet, insbesondere über „kanu-anbieter“ öffentlich wiederzugeben.

3 Gewährleistung

3.1 kanu-anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

3.2 Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

3.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung von kanu-anbieter als Vermieter für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen.

3.4 Soweit eine Werkleistung Vertragsgegenstand ist und das Werk nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet, ist kanu-anbieter zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und – soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist – auch verpflichtet. Gelingt es kanu-anbieter innerhalb angemessener Frist nicht, den Mangel zu beseitigen, stehendem Werbekunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Für unwesentliche oder von kanu-anbieter nicht zu vertretende Fehler ist die Gewährleistung ausgeschlossen; ein solcher Fehler liegt insbesondere vor,wenn der Fehler hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftund/oder Hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenanntenProxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichvereinbarten Schaltung andauert.

3.5 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Vorsatz –nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt bei Werkleistungen mit Abnahme.

3.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Werbekunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten Daten oder Werbematerialien oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

3.7 Fällt die Durchführung des Auftrags aus Gründen aus, die kanu-anbieter  nicht zu vertreten hat (insbesondere: Rechnerausfall, höhere Gewalt, Streik, Störungen Dritter etc.) ist kanu-anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachzuholen, soweit dem Werbekunden dies zumutbar ist.

4 Haftung

kanu-anbieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Jedoch haftet jede Vertragspartei unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

5 Kündigung Vertragslaufzeit

Das Vertragsverhältnis zwischen kanu-anbieter und dem Werbekunden verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht bis 1 Monat vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung vorliegt. Bei einem Ersteintrag (nur Grundeintrag) kostet der Eintrag 39 €/ 24 Monate. Hierbei ist die Laufzeit 24 Monate. Danach kostet der Grundeintrag mit 1 Jahr Laufzeit 39 €/Jahr. Der Premium Eintrag kostet sofort 89 €/Jahr.

Alle Preisangaben zzgl. evtl. ges. MwSt.

Rechtsvertretung: Dipl.-Ing. (FH) Jens Hübscher

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